Das gilt für zwei förderfähige Personengruppen: Zum einen werden gering qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefördert sowie ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mindestens 45 Jahre alt sind und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beschäftigt sind.
Online Sprachen lernen für den Beruf
Fremdsprachen lernen am PC, mit persönlichem Lehrer und im Internet – das ist Blended Learning, die zeitlich flexible und überall verfügbare Alternative zu herkömmlichem Sprachentraining. Durch die einmalige Kombination von innovativer Technologie, qualifizierten Sprachlehrern und kleinen Gruppen garantieren wir maximalen Lernerfolg. Weltweit werden unsere Kurse (Englisch, Spanisch, Französisch u.v.m.) von mehr als 1000 großen Unternehmen und mehr als 5 Millionen Lernern eingesetzt. Und das Beste: Unsere zertifizierten Kurse werden auch für regulär beschäftigte Arbeitnehmern mit bis zu 100% gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
digital publishing ist von der Bundesagentur für Arbeit unter der strengen Norm AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) als Bildungsträger zugelassen. Unterstützt werden gering qualifizierte Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, die seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Arbeitnehmer/innen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben und in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten beschäftigt sind, können ebenfalls gefördert werden.
Volle Unterstützung beim Erstellen des Förderungsantrags
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung und helfen Ihnen mit der Erfahrung aus mehr als 5 Millionen Kursteilnehmern seit 1994. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an qualifizierung@digitalpublishing.de oder rufen Sie uns an: Tel. 0800 - 22 11 818.
Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungsprogrammen durch die Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch direkt auf den Seiten der Bundesagentur. 


